AGB / ATGB / Stadionordnung

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen TSV München von 1860 (ATGB)

3. Stadionordnung


Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA führt als Veranstalter im Stadion an der Grünwalderstrasse im Rahmen der ihr obliegenden Rechte Fußballspiele des lizenzierten Spielbetriebes durch.

Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: TSV München von 1860) wirksam. In diesem Fall gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Veranstalters (s. Punkt 2.).

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LMS Sport GmbH.


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Vorbemerkungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch denTSV München von 1860.

Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal von LMS (www.tsv1860-ticketing.de) geführten Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

1.2. Geltungsbereich

Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internetportals www.tsv1860-ticketing.de bzw. der Nutzung der Ticket Hotline 01805-60 1860* (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42€/Min.) zustande gekommenen Verträge.

Die LMS Sport GmbH ist der exklusive Ticketpartner des TSV München von 1860 und ist für die Vermittlung von Veranstaltungstickets über die Ticket-Hotline 01805-601860* zuständig. LMS Sport handelt im Auftrag des TSV München von 1860.

Kontakt LMS Sport:

LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg

HRB 16963, Amtsgericht Duisburg
Umsatzsteuer ID: DE 134/5782/0505

Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS Sport ausdrücklich nicht an.

1.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit dieser AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Das Angebot nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld „Kaufen“ an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.

1.4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Erbringung der vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.

1.5. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

1.6. Preise und Gebühren

Die im Internet angebotenen oder über die unter der Ticket-Hotline angegebenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat der TSV München von 1860 Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

1.7. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s). Das Widerrufsrecht für Veranstaltungs-/Eintrittskarten, durchgeführt von der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, ist ausgeschlossen. Für andere in diesem Online-Shop angebotene Waren gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß BGB § 312g Absatz 2 Ziffer 9 nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
Grünwalder Str. 114
81547 München


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Engelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

1.8. Datenschutzhinweise

Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von TSV München von 1860 und LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. Der TSV München von 1860 und LMS sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.

1.9. Haftung

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

1.10. Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.11. Rechtlicher Hinweis/Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung.
Diese ist unter folgendem externen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: 13.01.2016


2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (ATGB)

>>ATGB (Download)


1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich:

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten, (Rückrunden)Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets") der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, Grünwalder Straße 114, 81547 München („Club") oder vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße München („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.2 Auswärtstickets:

Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.

 

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege:

Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur beim Club oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom Club autorisiert ist, kann beim Club unter der Kontaktadresse unter Ziffer 15 abgefragt werden. Für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können ergänzend zu diesen ATGB abwei-chende Bestimmungen gelten.

2.2 Online-Bestellung:

Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung ei-nes Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs (www.tsv1860-ticketing.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit (ggf. elektronischem) Versand bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 6) kommt der Vertrag zwischen dem Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3 Offline-Bestellung:

Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere telefonisch oder persönlich im Ticketcenter am Trainingsgelände in der Grünwalder Str. 114, 81547 München, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 6) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Beschränkungen:

Der Club behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.5 Zuteilung anderer Tickets:

Sofern der Kunde auf dem Bestellformular seine Einwilligung erteilt hat, ist der im Club im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

2.6 Besuchsrecht:

Durch den Vertragsschluss mit dem Club oder mit einer autorisierten Verkaufsstelle über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 („Besuchsrecht“). Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist.

 

3. Dauerkarte

3.1 Dauerkarte:

Eine Saison-Dauerkarte und/oder eine Rückrundendauerkarte (gemeinsam „Dauerkarten“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besu-chen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter www.tsv1860.de zu entnehmen. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (i.d.R. 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbs, eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde. Dauerkarten werden personalisiert ausgegeben. Zum Besuch von sonstigen Spielen, insbesondere Pokal- und Freundschafts- sowie Relegationsspielen, berechtigt die Dauerkarte nicht, es sei denn, der Club gibt abweichende Regelungen bekannt. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.

3.2 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs:

Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.8 und/oder 10.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.

 

4. Ermäßigte Tickets

4.1 Ermäßigungsberechtigung:

Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende, BFDler ,Rentner und Schwerbehinderte ab 50%. Besteht Anspruch auf eine Begleitperson, ist diese ebenfalls ermäßigungsberechtigt. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.

4.2 Ermäßigungsnachweis:

Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

4.3 Kindertickets:

Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Volljährige erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines aufsichtspflich-tigen Volljährigen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.

4.4 Aufwertung:

Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden.

 

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Ticketpreise:

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung sowie PayPal bei Kauf im Online-Ticketshop) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

5.2 Stornierung:

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbe-halten.

5.3 Rechnungstellung:

Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl des Clubs in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.

5.4 SEPA-Lastschriftmandat:

Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Ticketwerbers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde. Im Online-Handel erteilte Einzugsermächtigungen gelten als SEPA-Lastschriftmandat – dieses wird dem Kunden in einer gesonderten E-Mail bestätigt.

 

6. Versand, print@home und Hinterlegung

6.1 Versand:

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Club.

6.2 print@home:

Beim Versand der Tickets als print@home werden dem Kunden die Tickets elektronisch im PDF-Format zugesandt. Der Kunde hat die Tickets in gut lesbarer Qualität auszudrucken und bei der Veranstaltung in DIN A4-Papierform mit sich zu führen. Nicht ausgedruckte Tickets gewähren keinen Zutritt ins Stadion. Der Club kann auf Kulanz ein Ersatzticket gegen eine angemessene Servicegebühr ausstellen.

6.3 Hinterlegung:

Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Tageskasse bzw. im Kartenvorverkauf am Trainingsgelände Grünwalderstr. 114 zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.

 

7. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

7.1 Reklamation:

Der Käufer ist verpflichtet die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 6.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz des Clubs.

7.2 Defekt:

Im Fall des Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets (z.B. Dauerkarte) sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte hat den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug-um-Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.

7.3 Abhandenkommen:

Der Club ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

 

8. Rücknahme und Erstattung

8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:

Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Wiederruf- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

8.2 Umtausch und Rücknahme:

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig.

8.3 Verlegung oder Spielabbruch:

Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, den Club trifft nachweislich ein Verschulden für die zeitliche oder örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, auch wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.

8.4 Wiederholungsspiel:

Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kun-de hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung, es sei denn der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets für das Wiederholungsspiel hin.

8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss:

Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Club berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Ticketvorverkaufsstellen des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

 

9. Nutzung und Weitergabe

9.1 Sinn und Zweck:

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

9.2 Unzulässige Weitergabe:

Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) und/oder über sonstige soziale Netzwerke (z.B. Facebook) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten   Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

9.3 Zulässige Weitergabe:

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden ist und der Club unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen,

e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen, und/oder

f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

 

10. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion

10.1 Stadionordnung:

Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße ist unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/140.pdf einsehbar. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

10.2 Hausrecht:

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

10.3 Zutrittsrecht:

Ein Ticketinhaber ist nur zum Stadionzutritt berechtigt, wenn er ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.6 erworben hat, d.h. insbesondere ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt, und einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum bzw. auf dem Stadiongelände einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen. Personen, die sich und/oder Gegenstände den Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen oder unerlaubte Gegenstände ins Stadion einbringen, können ebenfalls vom Stadiongelände verwiesen bzw. mit einem Stadionverbot belegt werden. Der Club behält sich vor, für bestimmte Gegenstände, die ins Stadion eingebracht werden sollen entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu bestimmen.

b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit.

c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Name, Strich- und/oder QR-Code) manipuliert, unkenntlich gemacht und/oder beschädigt wurden oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist.

d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist (z.B. im Fall von personalisierten Tickets), der das Ticket vom Club oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 vor.

e) sich der Ticketinhaber ungebührlich im Sinne der Ziffer 10.8 verhält.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

10.4 Platzzuweisung:

Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte, bauliche Maßnahmen) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.5 Sichtbehinderungen:

Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Aufgrund baulicher Elemente und/oder Maßnahmen kann es im Grünwalder Stadion zu dauerhaften Sichtbehinderungen kommen insbesondere auf der Haupttribüne (Blöcke A, B, C, D) und in der Westkurve (Block F1)]. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

10.6 Fanblocks:

Die Blöcke in der Stehhalle (L, M, N, O), der Westkurve (F1, F2, G, H) sowie auf der Haupttribüne (B, C, D) des Grünwalder Stadions sind der Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). Der Stehplatzblock P zählt gegnerabhängig zum Heim- bzw. Gästebereich. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.7 Videoüberwachung:

Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und einer effektiven Strafverfolgung wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom Club vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

10.8 Ungebührliches Verhalten:

Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Clubs, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern.

Im Falle eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

• entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder

• Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.

Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Taschen/Rucksäcke größer als DIN A4-Format, Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können oder geeignet sind Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Ferner ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.

e) Als deutliches Zeichen gegen Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und jedwede Art der Diskriminierung ist es innerhalb des Stadions verboten:

1) Kleidung, Fahnen, Transparente, Aufnäher und Ähnliches mitzuführen oder zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung oder Ihres Geschlechts zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole zeigt, die verfassungsfeindlich sind oder nach anerkannter Ansicht  im rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind; entsprechendes gilt für sichtbare Körpersignaturen dieser Art.

2) Kleidungsstücke mitzuführen oder zu tragen, deren Hersteller, Vertreter oder Zielgruppe nach anerkannter Ansicht im rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind.

3) Rassistisches, fremdenfeindliches, Gewalt verherrlichendes oder sonst diskriminierendes Propagandamaterial in das Stadion einzubringen.

4) Äußerungen, Gesten oder Parolen zu zeigen oder zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts zu diskriminieren.

Personen die gegen die Vorschriften unter e) verstoßen, wird der Zugang zum Stadion verweigert bzw. sie werden des Stadions verwiesen. Zudem gelten die Ziffern 10.9 ff. entsprechend.

f) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps,  und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) und/oder der Bayerische Fußball-Verband e. V. (BFV) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist darauf hin, dass die DFL, der der DFB und/oder der BFV ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

g) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, der DFL Deutschen Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e. V., dem Bayerischen Fußball-Verband e. V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich

(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kenn-zeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder Dienstleistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

h) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5m und/oder größerem Durchmesser als 3cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

10.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten:

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 10.8 Absatz 1 entsprechend der Regelung in Ziffer 9.4 die dort aufgeführten Maßnahmen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber treffen. Die Deutsche Fußball Liga GmbH, der Deutsche Fußball-Bund e. V. und/oder der Bayerische Fußball-Verband e. V. behalten sich vor, bei Zuwiderhandlungen ein Verkaufsverbot für bestimmte Personen und/oder Fangruppierungen für Heim- und/oder Auswärtsspiele zu verhängen bzw. die Ticketvergabe insbesondere für Auswärtsspiele dem jeweiligen Heimverein zu übertragen.

10.10 Stadionverbote:

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.8 und den Sanktionen gemäß Ziffer 10.9 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung.

10.11 Regress:

Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.8 oder 10.9, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club und/oder der Gastclub, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs, von den zuständigen Verbänden (DFL Deutsche Fußball Liga GmbH,, Bayerischer Fußball-Verband e. V., Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations (UEFA)) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

 

11. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen vom Club oder von vom Club oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusam-menhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

 

12. Vertragsstrafe

12.1 Voraussetzungen:

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.8, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften)  berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

12.2 Höhe:

Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), die Höhe eines ggf. eintretenden Schadens, Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

 

13. Auszahlung von Mehrerlösen

13.1 Voraussetzungen:

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

13.2 Höhe und Verwendung:

Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt wer-den müssen, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).

 

14. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

 

15. Kontakt

TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
Ticketservice // Grünwalder Straße 114 // 81547 München

Telefon: 01805 / 60 18 60 (14 Ct./min. aus dem dt. Festnetz, 0,42 Ct./min aus dem dt. Mobilfunknetz)  E-Mail: tickets@tsv1860.de, Website: https://www.tsv1860-ticketing.de

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

16. Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter Einhaltung der aktuell gültigen und anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG, erhoben, verarbeitet und genutzt.

 

17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1 Rechtswahl:

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

17.2 Erfüllungsort:

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.

17.3 Gerichtsstand:

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls München vereinbart.

 

18. Ergänzungen und Änderungen

Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des Clubs mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 genannten Kontaktadressen zu richten.

 

19. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB. Der Club behält sich zudem vor für Veranstaltungen, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer Behörde unter Auflagen und/oder besonderen Regelungen, z.B. (Teil-)Ausschluss von Zuschauern, stattfinden müssen, gesonderte Regelungen in Abweichung zu den ATGB zu treffen (z.B. in Form von Sonder-ATGB).

 

Stand: August 2020

 


 


3. Stadionordnung

>>Grünwalder-StadionV (Download)

 

AGB / ATGB / Stadionordnung

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen TSV München von 1860 (ATGB)

3. Stadionordnung


Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA führt als Veranstalter im Stadion an der Grünwalderstrasse im Rahmen der ihr obliegenden Rechte Fußballspiele des lizenzierten Spielbetriebes durch.

Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: TSV München von 1860) wirksam. In diesem Fall gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Veranstalters (s. Punkt 2.).

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LMS Sport GmbH.


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Vorbemerkungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch denTSV München von 1860.

Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal von LMS (www.tsv1860-ticketing.de) geführten Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

1.2. Geltungsbereich

Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internetportals www.tsv1860-ticketing.de bzw. der Nutzung der Ticket Hotline 01805-60 1860* (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42€/Min.) zustande gekommenen Verträge.

Die LMS Sport GmbH ist der exklusive Ticketpartner des TSV München von 1860 und ist für die Vermittlung von Veranstaltungstickets über die Ticket-Hotline 01805-601860* zuständig. LMS Sport handelt im Auftrag des TSV München von 1860.

Kontakt LMS Sport:

LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg

HRB 16963, Amtsgericht Duisburg
Umsatzsteuer ID: DE 134/5782/0505

Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS Sport ausdrücklich nicht an.

1.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit dieser AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Das Angebot nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld „Kaufen“ an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.

1.4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Erbringung der vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.

1.5. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

1.6. Preise und Gebühren

Die im Internet angebotenen oder über die unter der Ticket-Hotline angegebenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat der TSV München von 1860 Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

1.7. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s). Das Widerrufsrecht für Veranstaltungs-/Eintrittskarten, durchgeführt von der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, ist ausgeschlossen. Für andere in diesem Online-Shop angebotene Waren gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß BGB § 312g Absatz 2 Ziffer 9 nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
Grünwalder Str. 114
81547 München


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Engelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

1.8. Datenschutzhinweise

Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von TSV München von 1860 und LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. Der TSV München von 1860 und LMS sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.

1.9. Haftung

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

1.10. Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.11. Rechtlicher Hinweis/Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung.
Diese ist unter folgendem externen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: 13.01.2016


2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (ATGB)

>>ATGB (Download)


1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich:

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten, (Rückrunden)Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets") der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, Grünwalder Straße 114, 81547 München („Club") oder vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße München („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.2 Auswärtstickets:

Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.

 

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege:

Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur beim Club oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom Club autorisiert ist, kann beim Club unter der Kontaktadresse unter Ziffer 15 abgefragt werden. Für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können ergänzend zu diesen ATGB abwei-chende Bestimmungen gelten.

2.2 Online-Bestellung:

Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung ei-nes Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs (www.tsv1860-ticketing.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit (ggf. elektronischem) Versand bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 6) kommt der Vertrag zwischen dem Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3 Offline-Bestellung:

Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere telefonisch oder persönlich im Ticketcenter am Trainingsgelände in der Grünwalder Str. 114, 81547 München, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 6) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Beschränkungen:

Der Club behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.5 Zuteilung anderer Tickets:

Sofern der Kunde auf dem Bestellformular seine Einwilligung erteilt hat, ist der im Club im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

2.6 Besuchsrecht:

Durch den Vertragsschluss mit dem Club oder mit einer autorisierten Verkaufsstelle über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 („Besuchsrecht“). Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist.

 

3. Dauerkarte

3.1 Dauerkarte:

Eine Saison-Dauerkarte und/oder eine Rückrundendauerkarte (gemeinsam „Dauerkarten“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besu-chen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter www.tsv1860.de zu entnehmen. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (i.d.R. 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbs, eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde. Dauerkarten werden personalisiert ausgegeben. Zum Besuch von sonstigen Spielen, insbesondere Pokal- und Freundschafts- sowie Relegationsspielen, berechtigt die Dauerkarte nicht, es sei denn, der Club gibt abweichende Regelungen bekannt. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.

3.2 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs:

Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.8 und/oder 10.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.

 

4. Ermäßigte Tickets

4.1 Ermäßigungsberechtigung:

Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende, BFDler ,Rentner und Schwerbehinderte ab 50%. Besteht Anspruch auf eine Begleitperson, ist diese ebenfalls ermäßigungsberechtigt. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.

4.2 Ermäßigungsnachweis:

Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

4.3 Kindertickets:

Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Volljährige erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines aufsichtspflich-tigen Volljährigen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.

4.4 Aufwertung:

Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden.

 

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Ticketpreise:

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung sowie PayPal bei Kauf im Online-Ticketshop) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

5.2 Stornierung:

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbe-halten.

5.3 Rechnungstellung:

Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl des Clubs in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.

5.4 SEPA-Lastschriftmandat:

Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Ticketwerbers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde. Im Online-Handel erteilte Einzugsermächtigungen gelten als SEPA-Lastschriftmandat – dieses wird dem Kunden in einer gesonderten E-Mail bestätigt.

 

6. Versand, print@home und Hinterlegung

6.1 Versand:

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Club.

6.2 print@home:

Beim Versand der Tickets als print@home werden dem Kunden die Tickets elektronisch im PDF-Format zugesandt. Der Kunde hat die Tickets in gut lesbarer Qualität auszudrucken und bei der Veranstaltung in DIN A4-Papierform mit sich zu führen. Nicht ausgedruckte Tickets gewähren keinen Zutritt ins Stadion. Der Club kann auf Kulanz ein Ersatzticket gegen eine angemessene Servicegebühr ausstellen.

6.3 Hinterlegung:

Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Tageskasse bzw. im Kartenvorverkauf am Trainingsgelände Grünwalderstr. 114 zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.

 

7. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

7.1 Reklamation:

Der Käufer ist verpflichtet die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 6.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz des Clubs.

7.2 Defekt:

Im Fall des Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets (z.B. Dauerkarte) sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte hat den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug-um-Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.

7.3 Abhandenkommen:

Der Club ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

 

8. Rücknahme und Erstattung

8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:

Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Wiederruf- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

8.2 Umtausch und Rücknahme:

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig.

8.3 Verlegung oder Spielabbruch:

Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, den Club trifft nachweislich ein Verschulden für die zeitliche oder örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, auch wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.

8.4 Wiederholungsspiel:

Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kun-de hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung, es sei denn der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets für das Wiederholungsspiel hin.

8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss:

Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Club berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Ticketvorverkaufsstellen des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

 

9. Nutzung und Weitergabe

9.1 Sinn und Zweck:

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

9.2 Unzulässige Weitergabe:

Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) und/oder über sonstige soziale Netzwerke (z.B. Facebook) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten   Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

9.3 Zulässige Weitergabe:

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden ist und der Club unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen,

e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen, und/oder

f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

 

10. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion

10.1 Stadionordnung:

Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße ist unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/140.pdf einsehbar. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

10.2 Hausrecht:

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

10.3 Zutrittsrecht:

Ein Ticketinhaber ist nur zum Stadionzutritt berechtigt, wenn er ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.6 erworben hat, d.h. insbesondere ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt, und einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum bzw. auf dem Stadiongelände einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen. Personen, die sich und/oder Gegenstände den Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen oder unerlaubte Gegenstände ins Stadion einbringen, können ebenfalls vom Stadiongelände verwiesen bzw. mit einem Stadionverbot belegt werden. Der Club behält sich vor, für bestimmte Gegenstände, die ins Stadion eingebracht werden sollen entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu bestimmen.

b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit.

c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Name, Strich- und/oder QR-Code) manipuliert, unkenntlich gemacht und/oder beschädigt wurden oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist.

d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist (z.B. im Fall von personalisierten Tickets), der das Ticket vom Club oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 vor.

e) sich der Ticketinhaber ungebührlich im Sinne der Ziffer 10.8 verhält.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

10.4 Platzzuweisung:

Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte, bauliche Maßnahmen) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.5 Sichtbehinderungen:

Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Aufgrund baulicher Elemente und/oder Maßnahmen kann es im Grünwalder Stadion zu dauerhaften Sichtbehinderungen kommen insbesondere auf der Haupttribüne (Blöcke A, B, C, D) und in der Westkurve (Block F1)]. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

10.6 Fanblocks:

Die Blöcke in der Stehhalle (L, M, N, O), der Westkurve (F1, F2, G, H) sowie auf der Haupttribüne (B, C, D) des Grünwalder Stadions sind der Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). Der Stehplatzblock P zählt gegnerabhängig zum Heim- bzw. Gästebereich. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.7 Videoüberwachung:

Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und einer effektiven Strafverfolgung wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom Club vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

10.8 Ungebührliches Verhalten:

Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Clubs, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern.

Im Falle eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

• entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder

• Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.

Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Taschen/Rucksäcke größer als DIN A4-Format, Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können oder geeignet sind Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Ferner ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.

e) Als deutliches Zeichen gegen Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und jedwede Art der Diskriminierung ist es innerhalb des Stadions verboten:

1) Kleidung, Fahnen, Transparente, Aufnäher und Ähnliches mitzuführen oder zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung oder Ihres Geschlechts zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole zeigt, die verfassungsfeindlich sind oder nach anerkannter Ansicht  im rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind; entsprechendes gilt für sichtbare Körpersignaturen dieser Art.

2) Kleidungsstücke mitzuführen oder zu tragen, deren Hersteller, Vertreter oder Zielgruppe nach anerkannter Ansicht im rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind.

3) Rassistisches, fremdenfeindliches, Gewalt verherrlichendes oder sonst diskriminierendes Propagandamaterial in das Stadion einzubringen.

4) Äußerungen, Gesten oder Parolen zu zeigen oder zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts zu diskriminieren.

Personen die gegen die Vorschriften unter e) verstoßen, wird der Zugang zum Stadion verweigert bzw. sie werden des Stadions verwiesen. Zudem gelten die Ziffern 10.9 ff. entsprechend.

f) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps,  und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) und/oder der Bayerische Fußball-Verband e. V. (BFV) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist darauf hin, dass die DFL, der der DFB und/oder der BFV ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

g) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, der DFL Deutschen Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e. V., dem Bayerischen Fußball-Verband e. V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich

(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kenn-zeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder Dienstleistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

h) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5m und/oder größerem Durchmesser als 3cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

10.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten:

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 10.8 Absatz 1 entsprechend der Regelung in Ziffer 9.4 die dort aufgeführten Maßnahmen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber treffen. Die Deutsche Fußball Liga GmbH, der Deutsche Fußball-Bund e. V. und/oder der Bayerische Fußball-Verband e. V. behalten sich vor, bei Zuwiderhandlungen ein Verkaufsverbot für bestimmte Personen und/oder Fangruppierungen für Heim- und/oder Auswärtsspiele zu verhängen bzw. die Ticketvergabe insbesondere für Auswärtsspiele dem jeweiligen Heimverein zu übertragen.

10.10 Stadionverbote:

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.8 und den Sanktionen gemäß Ziffer 10.9 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung.

10.11 Regress:

Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.8 oder 10.9, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club und/oder der Gastclub, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs, von den zuständigen Verbänden (DFL Deutsche Fußball Liga GmbH,, Bayerischer Fußball-Verband e. V., Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations (UEFA)) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

 

11. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen vom Club oder von vom Club oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusam-menhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

 

12. Vertragsstrafe

12.1 Voraussetzungen:

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.8, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften)  berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

12.2 Höhe:

Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), die Höhe eines ggf. eintretenden Schadens, Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

 

13. Auszahlung von Mehrerlösen

13.1 Voraussetzungen:

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

13.2 Höhe und Verwendung:

Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt wer-den müssen, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).

 

14. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

 

15. Kontakt

TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
Ticketservice // Grünwalder Straße 114 // 81547 München

Telefon: 01805 / 60 18 60 (14 Ct./min. aus dem dt. Festnetz, 0,42 Ct./min aus dem dt. Mobilfunknetz)  E-Mail: tickets@tsv1860.de, Website: https://www.tsv1860-ticketing.de

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

16. Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter Einhaltung der aktuell gültigen und anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG, erhoben, verarbeitet und genutzt.

 

17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1 Rechtswahl:

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

17.2 Erfüllungsort:

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.

17.3 Gerichtsstand:

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls München vereinbart.

 

18. Ergänzungen und Änderungen

Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des Clubs mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 genannten Kontaktadressen zu richten.

 

19. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB. Der Club behält sich zudem vor für Veranstaltungen, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer Behörde unter Auflagen und/oder besonderen Regelungen, z.B. (Teil-)Ausschluss von Zuschauern, stattfinden müssen, gesonderte Regelungen in Abweichung zu den ATGB zu treffen (z.B. in Form von Sonder-ATGB).

 

Stand: August 2020

 


 


3. Stadionordnung

>>Grünwalder-StadionV (Download)